Rechtsprechung
BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72 |
Volltextveröffentlichung
- Wolters Kluwer
Antrag auf Hinterbliebenenversorgung - Nachweis einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Gewährung eines angemessenen Unterhalts einschließlich einer Versorgung im Alter
Verfahrensgang
- VG Augsburg, 20.11.1969 - 120 II 69
- VGH Bayern, 19.10.1971 - 7 III 70
- BVerwG, 18.04.1972 - VI C 19.72
- BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerwG, 02.12.1969 - VI C 28.69
Voraussetzungen für die Gleichsetzung des Rechtsstands einer Volksdeutschen …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
Zu den für die Vergleichbarkeit des früheren fremdländischen Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis mindestens zu fordernden Wesensmerkmalen rechnet danach die grundsätzlich lebenslängliche, unfreiwillig nur im Dienststrafwege beendbare Anstellung des Bediensteten, die Gewährung eines amtsgemäßen Unterhalts einschließlich einer Anwartschaft auf Versorgung im Alter und bei Dienstunfähigkeit sowie die Regelung dieser Merkmale im Rahmen eines Sonderrechts; denn zumindest durch diese Wesensmerkmale unterscheidet sich der Rechtsstand des deutschen Beamten von der Rechtsstellung der Angestellten und Arbeiter des deutschen öffentlichen Dienstes (so Urteile vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - sowie Beschluß vom 20. August 1969 - BVerwG VI B 54.68 -).Dagegen kommt es auf den in den Urteilen vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - in bezug auf die Vertriebenen aus der Sowjetunion und baltischen Staaten, wo es zu der hier maßgebenden Zeit ein besonderes öffentliches Dienstrecht im Sinne des deutschen Beamtenrechts nicht gab, als entscheidungstragend herausgestellten weiteren Gedanken, es sei auch von Bedeutung, ob dem Vertriebenen, hätte er im deutschen öffentlichen Dienst gestanden, bis zum Zusammenbruch ein Amt als Beamter auf Lebenszeit übertragen worden wäre, für die Dienstverhältnisse in Staaten mit einem dem deutschen ähnlichen Rechtssystem nicht an.
- BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66
Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
Soweit feststellbar, sei bisher nicht bezweifelt worden, daß ein Vertriebener, der ungarischer Beamter gewesen sei, einen einem deutschen Beamten entsprechenden Status gehabt habe (Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - [RiA 1969, 217], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 25.66 - [RiA 1970, 36], vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -). - BVerwG, 23.02.1967 - II C 45.65
Unterbringungsschein mit Bezeichnung als Beamter auf Lebenszeit - Zum Vergleich …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
Dagegen kommt es auf den in den Urteilen vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - in bezug auf die Vertriebenen aus der Sowjetunion und baltischen Staaten, wo es zu der hier maßgebenden Zeit ein besonderes öffentliches Dienstrecht im Sinne des deutschen Beamtenrechts nicht gab, als entscheidungstragend herausgestellten weiteren Gedanken, es sei auch von Bedeutung, ob dem Vertriebenen, hätte er im deutschen öffentlichen Dienst gestanden, bis zum Zusammenbruch ein Amt als Beamter auf Lebenszeit übertragen worden wäre, für die Dienstverhältnisse in Staaten mit einem dem deutschen ähnlichen Rechtssystem nicht an.
- BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68
Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung - …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
Zu den für die Vergleichbarkeit des früheren fremdländischen Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis mindestens zu fordernden Wesensmerkmalen rechnet danach die grundsätzlich lebenslängliche, unfreiwillig nur im Dienststrafwege beendbare Anstellung des Bediensteten, die Gewährung eines amtsgemäßen Unterhalts einschließlich einer Anwartschaft auf Versorgung im Alter und bei Dienstunfähigkeit sowie die Regelung dieser Merkmale im Rahmen eines Sonderrechts; denn zumindest durch diese Wesensmerkmale unterscheidet sich der Rechtsstand des deutschen Beamten von der Rechtsstellung der Angestellten und Arbeiter des deutschen öffentlichen Dienstes (so Urteile vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - sowie Beschluß vom 20. August 1969 - BVerwG VI B 54.68 -). - BVerwG, 27.03.1969 - II C 16.65
Anspruch auf Versorgung auf Grund des Bundesgesetzes zur Regelung der …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
Zu den für die Vergleichbarkeit des früheren fremdländischen Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis mindestens zu fordernden Wesensmerkmalen rechnet danach die grundsätzlich lebenslängliche, unfreiwillig nur im Dienststrafwege beendbare Anstellung des Bediensteten, die Gewährung eines amtsgemäßen Unterhalts einschließlich einer Anwartschaft auf Versorgung im Alter und bei Dienstunfähigkeit sowie die Regelung dieser Merkmale im Rahmen eines Sonderrechts; denn zumindest durch diese Wesensmerkmale unterscheidet sich der Rechtsstand des deutschen Beamten von der Rechtsstellung der Angestellten und Arbeiter des deutschen öffentlichen Dienstes (so Urteile vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - sowie Beschluß vom 20. August 1969 - BVerwG VI B 54.68 -). - BVerwG, 19.09.1969 - VI C 25.66
Begriff der "volksdeutschen Vertriebenen" - Ermittlung eines dem ungarischen …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
Soweit feststellbar, sei bisher nicht bezweifelt worden, daß ein Vertriebener, der ungarischer Beamter gewesen sei, einen einem deutschen Beamten entsprechenden Status gehabt habe (Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - [RiA 1969, 217], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 25.66 - [RiA 1970, 36], vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -). - BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63
Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung mit Blick auf …
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
Soweit feststellbar, sei bisher nicht bezweifelt worden, daß ein Vertriebener, der ungarischer Beamter gewesen sei, einen einem deutschen Beamten entsprechenden Status gehabt habe (Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - [RiA 1969, 217], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 25.66 - [RiA 1970, 36], vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -). - BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67
Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
Soweit feststellbar, sei bisher nicht bezweifelt worden, daß ein Vertriebener, der ungarischer Beamter gewesen sei, einen einem deutschen Beamten entsprechenden Status gehabt habe (Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - [RiA 1969, 217], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 25.66 - [RiA 1970, 36], vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -).