Rechtsprechung
   BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1975,2530
BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72 (https://dejure.org/1975,2530)
BVerwG, Entscheidung vom 03.03.1975 - VI C 19.72 (https://dejure.org/1975,2530)
BVerwG, Entscheidung vom 03. März 1975 - VI C 19.72 (https://dejure.org/1975,2530)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1975,2530) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichung

  • Wolters Kluwer

    Antrag auf Hinterbliebenenversorgung - Nachweis einer Versorgung nach beamtenrechtlichen Grundsätzen - Gewährung eines angemessenen Unterhalts einschließlich einer Versorgung im Alter

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • BVerwG, 02.12.1969 - VI C 28.69

    Voraussetzungen für die Gleichsetzung des Rechtsstands einer Volksdeutschen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
    Zu den für die Vergleichbarkeit des früheren fremdländischen Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis mindestens zu fordernden Wesensmerkmalen rechnet danach die grundsätzlich lebenslängliche, unfreiwillig nur im Dienststrafwege beendbare Anstellung des Bediensteten, die Gewährung eines amtsgemäßen Unterhalts einschließlich einer Anwartschaft auf Versorgung im Alter und bei Dienstunfähigkeit sowie die Regelung dieser Merkmale im Rahmen eines Sonderrechts; denn zumindest durch diese Wesensmerkmale unterscheidet sich der Rechtsstand des deutschen Beamten von der Rechtsstellung der Angestellten und Arbeiter des deutschen öffentlichen Dienstes (so Urteile vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - sowie Beschluß vom 20. August 1969 - BVerwG VI B 54.68 -).

    Dagegen kommt es auf den in den Urteilen vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - in bezug auf die Vertriebenen aus der Sowjetunion und baltischen Staaten, wo es zu der hier maßgebenden Zeit ein besonderes öffentliches Dienstrecht im Sinne des deutschen Beamtenrechts nicht gab, als entscheidungstragend herausgestellten weiteren Gedanken, es sei auch von Bedeutung, ob dem Vertriebenen, hätte er im deutschen öffentlichen Dienst gestanden, bis zum Zusammenbruch ein Amt als Beamter auf Lebenszeit übertragen worden wäre, für die Dienstverhältnisse in Staaten mit einem dem deutschen ähnlichen Rechtssystem nicht an.

  • BVerwG, 27.09.1968 - VI C 14.66

    Versorgungsansprüche eines Beamten - Berechnung ruhegehaltsfähiger Dienstbezüge

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
    Soweit feststellbar, sei bisher nicht bezweifelt worden, daß ein Vertriebener, der ungarischer Beamter gewesen sei, einen einem deutschen Beamten entsprechenden Status gehabt habe (Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - [RiA 1969, 217], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 25.66 - [RiA 1970, 36], vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -).
  • BVerwG, 23.02.1967 - II C 45.65

    Unterbringungsschein mit Bezeichnung als Beamter auf Lebenszeit - Zum Vergleich

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
    Dagegen kommt es auf den in den Urteilen vom 23. Februar 1967 - BVerwG II C 45.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - in bezug auf die Vertriebenen aus der Sowjetunion und baltischen Staaten, wo es zu der hier maßgebenden Zeit ein besonderes öffentliches Dienstrecht im Sinne des deutschen Beamtenrechts nicht gab, als entscheidungstragend herausgestellten weiteren Gedanken, es sei auch von Bedeutung, ob dem Vertriebenen, hätte er im deutschen öffentlichen Dienst gestanden, bis zum Zusammenbruch ein Amt als Beamter auf Lebenszeit übertragen worden wäre, für die Dienstverhältnisse in Staaten mit einem dem deutschen ähnlichen Rechtssystem nicht an.
  • BVerwG, 20.08.1969 - VI B 54.68

    Nichtzulassung der Revision mangels grundsätzlicher Bedeutung -

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
    Zu den für die Vergleichbarkeit des früheren fremdländischen Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis mindestens zu fordernden Wesensmerkmalen rechnet danach die grundsätzlich lebenslängliche, unfreiwillig nur im Dienststrafwege beendbare Anstellung des Bediensteten, die Gewährung eines amtsgemäßen Unterhalts einschließlich einer Anwartschaft auf Versorgung im Alter und bei Dienstunfähigkeit sowie die Regelung dieser Merkmale im Rahmen eines Sonderrechts; denn zumindest durch diese Wesensmerkmale unterscheidet sich der Rechtsstand des deutschen Beamten von der Rechtsstellung der Angestellten und Arbeiter des deutschen öffentlichen Dienstes (so Urteile vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - sowie Beschluß vom 20. August 1969 - BVerwG VI B 54.68 -).
  • BVerwG, 27.03.1969 - II C 16.65

    Anspruch auf Versorgung auf Grund des Bundesgesetzes zur Regelung der

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
    Zu den für die Vergleichbarkeit des früheren fremdländischen Dienstverhältnisses mit einem deutschen Beamtenverhältnis mindestens zu fordernden Wesensmerkmalen rechnet danach die grundsätzlich lebenslängliche, unfreiwillig nur im Dienststrafwege beendbare Anstellung des Bediensteten, die Gewährung eines amtsgemäßen Unterhalts einschließlich einer Anwartschaft auf Versorgung im Alter und bei Dienstunfähigkeit sowie die Regelung dieser Merkmale im Rahmen eines Sonderrechts; denn zumindest durch diese Wesensmerkmale unterscheidet sich der Rechtsstand des deutschen Beamten von der Rechtsstellung der Angestellten und Arbeiter des deutschen öffentlichen Dienstes (so Urteile vom 27. März 1969 - BVerwG II C 16.65 - und vom 2. Dezember 1969 - BVerwG VI C 28.69 - sowie Beschluß vom 20. August 1969 - BVerwG VI B 54.68 -).
  • BVerwG, 19.09.1969 - VI C 25.66

    Begriff der "volksdeutschen Vertriebenen" - Ermittlung eines dem ungarischen

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
    Soweit feststellbar, sei bisher nicht bezweifelt worden, daß ein Vertriebener, der ungarischer Beamter gewesen sei, einen einem deutschen Beamten entsprechenden Status gehabt habe (Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - [RiA 1969, 217], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 25.66 - [RiA 1970, 36], vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -).
  • BVerwG, 06.07.1965 - II C 34.63

    Vererblichkeit von Ansprüchen auf Ermessensentscheidung mit Blick auf

    Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
    Soweit feststellbar, sei bisher nicht bezweifelt worden, daß ein Vertriebener, der ungarischer Beamter gewesen sei, einen einem deutschen Beamten entsprechenden Status gehabt habe (Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - [RiA 1969, 217], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 25.66 - [RiA 1970, 36], vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -).
  • BVerwG, 11.06.1969 - VI C 118.67
    Auszug aus BVerwG, 03.03.1975 - VI C 19.72
    Soweit feststellbar, sei bisher nicht bezweifelt worden, daß ein Vertriebener, der ungarischer Beamter gewesen sei, einen einem deutschen Beamten entsprechenden Status gehabt habe (Urteile vom 11. Juni 1969 - BVerwG VI C 118.67 - [RiA 1969, 217], vom 19. September 1969 - BVerwG VI C 25.66 - [RiA 1970, 36], vom 6. Juli 1965 - BVerwG II C 34.63 -, vom 27. September 1968 - BVerwG VI C 14.66 -).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht